Björn Harste, in der Blogosphäre als "Shopblogger" bekannt hat Post vom Sozialgericht Bremen bekommen. Der Brief hat es in sich. Ich frage mich gerade ob ich lachen oder weinen soll:
"Sie betreiben eine Homepage, mit dem Header "S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*)" auf der Seite www.shopblogger.de, womit Sie den Tatbestand der Namensanmaßung im Sinne von § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllen."
"Eine Verletzung solcher schutzwürdigen Interessen ist gegeben, wenn durch die unbefugte Namensverwendung eine Zuordnungsverwirrung entsteht (vgl. Urteil des LGH Hannover vom 12.09.2001 - 7 O 349/01). Eine solche Zuordnungsverltzung liegt vor, da, wenn man unter Google den Namen "S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*)" eingibt, Ihre Internetadresse unter den ersten zehn Treffern erscheint. Es wird suggeriert, dass es sich um eine offizielle Seite des S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) handelt."
Also das ist glaub ich so unglaublich das mir das ja niemand glaubt. Es gibt auf der Domain www.shopblogger.de eine Html-Seite, die im Namen "Sozialgericht Bremen" beinhaltet. Da diese Seite in den ersten 10 Suchergebnissen einer Suchmaschine ( in concreto Google) gefunden wird, geht die Behörde von einer unbefugten Namensverwendung aus. Das wäre bei uns §43 ABGB. Ein kurzer Blick in einschlägige Entscheidungen in Österreich haben nur Fälle zum Vorschein gebracht bei denen es um Domains ging und nie um eine einzelne Webseite.
Ich finde das Verhalten in mehrfacher Hinsicht seltsam:
1) Es wird beanstandet, dass eine einzelne HTML-Seite den Namen Sozialgericht Bremen enthält, was mM das Namensrecht nicht verletzt, da der Name nicht angemaßt wird wie bei der Verwendug einer Domain.
2) Die Beanstandung findet statt, weil die Seite unter Google in den Top 10 ist und das wird mit dem INTERNET gleichgesetzt - im deutschen Sprachraum hat Google tatsächlich einen hohen Marktanteil, aber das ist zu viel des guten
3) Die richtige Seite ist anscheinend vor dem shopblogger und bekannterweise beachten Menschen nur die ersten 3 Ergebnisse einer Suche,
Alles in allem eine Schnapsidee, die nur eines bewirken wird: Der Shopblogger wird durch die vielen Beiträge zum Sozialgericht Bremen im Ranking steigen. ![]()
UPDATE: Udo Vetter vom lawblog hat sich dazu geäußert und hält das ganz auch für lächerlich - Gebrauch des Namens != Nennung des Namens.









Kurz vorm Jahreswechsel scheinen einige Kapriolen durch die Blogwelt zu purzeln. Der Beitrag über das Sozialgericht Bremen und die lieben Blogger beschreibt umfassend die Geschichte des namensanmaßenden Shopbloggers und belegt wie nahe wir Blogger a...
Aufgenommen: Dez 31, 16:07
Ein neuer SEO-Wettbewerb: Shopblogger vs. Sozialgericht Bremen. Wie lächerlich es auch klingt, Björn von Shopblogger bekam eine Abmarnung vom Sozialgericht Bremen, weil er bei dem Keyword “Sozialgericht Bremen” in den Top 10 steht. Ih...
Aufgenommen: Jan 03, 16:31
So oder so ähnlich muss man wohl den Hype zusammenfassen. Nach dem Björn Harste wie bereits geschrieben Post vom Sozialgericht Bremen bekam und "freundlich" gebeten wurde einen seiner Blogeinträge zu ändern, weil er in Google gut (Top10, Platz 7
Aufgenommen: Jan 03, 16:59