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ENDLICH: TV-Sender mit einheitlicher Lautstärke

Eigentlich unglaublich, aber wahr: Wenn man via DVB-T durch die Kanäle zappt, dann fällt ein Unterschied in der Lautstärke zwischen den Sender auf. Insbesondere ATV wirkt im Vergleich zu den Programmen des ORF deutlich leiser.

Und jetzt? Nun mit 01.09 wenden alle österreichischen Sender die gleichen Kriterien der Lautstärkenmessung vor und das ewige lauter / leiser drehen gehört der Vergangenheit an.

Und warum erst jetzt

details

Wann muss ich "ORF-Gebühren" bezahlen?

Zu allererst muss natürlich erwähnt werden, dass die umgangssprachlichen "ORF-Gebühren" nur zum Teil dem ORF zukommen und zum Teil keine Gebühren iSd F-VG sind. Grob gesprochen enthält jener Betrag, der von der GIS eingehoben wird folgende Punkte:

  • Programmentgelt (für Fernsehen bzw Radio - fließt an den ORF)
  • Radiogebühr bzw Fernsehgebühr - fließt an den Bund
  • Kunstförderungsbeitrag - fließt an den Bund, der die Einnahmen zw Bund und Ländern aufteilt
  • Landesabgabe - Höhe differierte je nach Land
Details dazu gibt es am besten bei der GIS selbst.

Spannender ist nun die Frage wann man denn nun zahlen muss und wann nicht.

Das ORF-G knüpft das Programmentgelt grundsätzlich an die Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren nach Rundfunkgebührengesetz (RGG). Dieses besagt in seinem §2, dass Rundfunkgebühren zu zahlen sind, wenn eine Rundfunkempfangseinrichtung in einem Gebäude betrieben wird. Eine Rundfunkempfangseinrichtung ist dabei alles was dazu dient der für die Allgemeinheit bestimmten Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen nützlich zu sein.

Der §31 Abs 10 ORF-G ( in der Fassung seit 01.01.2012) sagt nun, dass

(10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird. Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften.

Diese Änderung war (aus Sicht des ORF) notwendig, weil der VwGH in seinem Erkenntnis Zl. 2008/17/0059-8 entschieden hat, dass die Zahlungspflicht des Programmentgelts davon abhängt, ob der Rundfunkteilnehmer zum Empfang des ORF-Programms technisch in der Lage ist. Damit wurde ein Schlupfloch geschaffen, sodass Personen, die keinen DVB-Tuner in ihrem Fernseher haben, kein Programmentgelt zu zahlen haben. Mit der Umstellung von Analog-TV auf DVB-T im terrestrischen Bereich entstand diese Lücke, die wohl so lange ausgenützt wurde, wie es ausreichend Programme gibt, die via Satellitenreceiver free to air empfangen werden können.

Der neue §31 Abs 10 ORF-G schafft jedoch eine neue Rechtslage und knüpft nicht wie bisher an ein empfangsbereites Rundkfunkgerät an, sondern daran, dass der Standort des Rundfunkteilnehmers im Versorgungsgebiet des ORF leigt, sei es mit den wenigen verbliebenen analogen Sendern, oder sei es mit DVB-T.

Es ist also nach der neuen Rechtslage unerheblich, ob ich ORF-Programme ansehe oder technisch ansehen kann. Sobald ich ein entsprechendes Rundfunkempfangsgerät habe und im Versorgungsgebiet des ORF mich befinde, besteht eine Zahlungspflicht des Programmentgelts.

Fraglich ist für mich nun, ob diese neue gesetzliche Regelung tatsächlich halten wird. Während die Rundfunkgebühren nutzungsunabhängige Abgaben (zB Erkenntnis des VfGH 16. März 2006, G 85/05) darstellen, handelt es sich beim Programmentgelt des ORF ja gerade um keine Abgabe im Sinn des F-VG, weil dieses nicht an eine Gebietskörperschaft, sondern an die unabhängige Anstalt ORF fließt. Der VwGH hat auch festgestellt, dass ein gewisses Austauschverhältnis beim Programmentgelt vorlegen muss. Ob nun die Änderungen im Abs 10 genügen, damit auch das Programmentgelt komplett nutzungsunabhängig erhoben werden darf oder ob es hier doch einen Unterschied zwischen der Geldleistung an einen unabhängigen Rechtsträger und einer Abgabe im Sinn des F-VG gibt wird sich weisen.

Conclusio: Die GIS verschickt bereits brav an bisher vom Programmentgelt befreite Haushalte die neuen Vorschreibungen (und verweist dabei auf den falschen Absatz des §31 ORF-G) dh auch die GIS-Kontrollore werden hier strenger agieren als bisher.

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Nachrichten im Archiv

Eine Mediathek für öffentlich-rechtliche Inhalte wird lange gefordert und ist in Deutschland oder Großbritannien teilweise umgesetzt. In Österreich sieht es bisher eher duster aus - bis jetzt. Unter journale.at sind seit kurzem alle Ö1 Nachrichtenjournale (für mich die einzig wahre Informationsquelle in Österreich) von 1967 bis 1989 zum Anhören bereit.

Weitere digitalisierte Inhalte gibt es in der Österreichischen Mediathek zu sehen und zu hören.

Danke an Georg Holzer für seinen Hinweis im Blog

Wie das höchste Bauwerk österreichs seine Funktion verlor ...

Seit gestern ist nun das höchste Bauwerk Österreichs, der Mittelwelle-Sender am Bisamberg bei Wien, ohne Funktion. Wie bei ecomm zu lesen ist, wurde die Mittelwelle mit dem Programm 1476, sowie das DAB-Pilotprojekt eingestellt. Eine kurze Begründung und Auskunft gibt es auch im Blog der ORS (= ausgegliederte Sendetechnik des ORF).

Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang die Seite von Harald Chmela, der beruflich - unter anderem - auf den Sendemasten des Bisambergs herumklettert.

Da bleibt nun die Frage, ob es eine neue Funktion für den Sender geben wird oder ob die 265m Mast irgendwann vom Bisamberg verschwinden werden ?!

Wenn die GIS vergebens klingelt

Durch die Digitalisierung des Rundfunks und der Einführung von DVB-T stellte sich für die Besitzer alter Fernseher mit analogem Tuner die Frage: "Muss ich die ORF-"Rundfunkgebühr" zahlen, auch wenn ich den ORF gar nicht mehr empfangen kann?"

Zu beachten ist, dass dieser oft "Rundfunkgebühr" genannte Betrag aus verschiedensten Beträgen besteht, die auch an verschiedene Körperschaften und den ORF fließen. In Wien sind derzeit monatlich 23,06 Euro an die GIS zu zahlen, wobei davon 15,20 Euro als Programmentgelt an den ORF fließen. Der Rest sind Abgaben an Bund und Land, Künstlerabgaben und die Umsatzsteuer.

Die GIS vertrat bisher die Auffassung, dass jedenfalls alle "Abgaben" für einen Fernseher zu zahlen seien unabhängig, ob das Gerät in der Lage ist weiterhin Programme des ORF zu empfangen oder nicht. Begründet wurde dies für das Programmentgelt mit dem Absatz 3 des §31 ORF-G: "Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen."

Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 04. September 2008 (Kurzfassung in der Pressemitteilung) nun entschieden, dass gestützt auf den oben zitierten §31 ORF-G "für die Zwecke des Programmentgelts eine betriebsbereite Rundfunkempfangsanlage nur dann vor liegt, wenn diese Anlage die Programme des ORF empfangen kann".

Was bedeutet dieses Urteil nun für den Fernsehkunden?

EmpfangstypProgrammentgeltrestl Gebühren
Fernseher analogNEINJA
Fernseher analog SAT analogNEINJA
Fernseher analog SAT digital (ohne ORF-Karte)NEINJA
Fernseher analog SAT digital (mit ORF-Karte)JAJA
Fernseher digital (DVB-T Tuner oder Box)JAJA

Interessant, wie schnell und wie die GIS auf dieses Urteil reagieren wird. Ob nun UPC/aon auch Pakete ohne ORF anbieten werden? Für viele bedeutet dies nun eine monatliche Entlastung - von 23,06 auf 7,86 Euro (in Wien) - das ist mal eine "Steuersenkung".

Eine umfangreicherer Artikel dazu findet man im e-comm blog von Peter Lehofer. (dieser Blog ist übrigens immer lesenswert, wenn es um Rundfunk und Telekommunikation in Österreich geht!)

Scheiß Internet - oder wie Protest heute funktioniert

Nie wurde der Medienbruch deutlicher als beim Auftritt des (bald ehemaligen ?) ORF-Programmdirektors Prof. Wolfgang Lorenz beim ORF-Dialogforum im Rahmen des Elevate-Festivals.

Im Laufe der Diskussion gingen dann die Wogen wohl zu hoch. Herr Prof. Lorenz sprach vom "Scheiß Internet" und foderte die jungen Leute auf, sich da zu äußern, wo sie der ORF auch hören könne. Die Jugend von heute solle sich nicht im Internet verkriechen, sondern offen rebellieren.

Tja, was soll man darauf sagen - der Protest im Netz IST real, die Kommunikation via E-Mail und Internet IST Realität. Ein Faktum, das von vielen Menschen heute noch immer ignoriert wird (vgl. die geringere Bedeutung des Internetwahlkampfs in Österreich im Vergleich zu den USA).

Was Herr Professor Lorenz seither bekommt, ist die Antwort der Jugend - und sie wird ihm nicht gefallen. Keine Demonstration am Küniglberg, keine Unterschriftensammlung am Jonas-Reindl - sondern eine INTERNETKAMPAGNE. Jahrelang wurde uns gezeigt wie egal jede Form des Protests ist - man wird nicht gehört. Im Netz gibt es andere Strukturen und andere Regeln und genau das ist Personen wie Prof. Lorenz nicht klar.

Max, von wissenbelastet hat wohl die meisten bisherigen Blogbeiträge zusammengefasst und  die Initiative "Scheiß Internet" versucht die Beiträge und Aktivitäten zu fokussieren. Ich bin gespannt wie es weitergeht.

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